29. März 2022

Warum schwer, wenn es auch einfacher ginge? Anette Moesta, MdL zur anstehenden Grundsteuerreform in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz hat sich im Rahmen der kommenden Grundsteuerreform entschlossen das Bundesmodell, das sogenannte Scholz-Modell anzuwenden und macht es damit den Eigentümern von Grundstücken in Rheinland-Pfalz schwer.

Rund 2,4 Mio. Grundstücke sind in Rheinland-Pfalz zum Stichtag 1.1.2022 neu bewerten, damit ab dem 1.1.2025 die Grundsteuererhebung seitens der Kommunen erfolgen kann.

„Diese Grundsteuerreform verunsichert viele Menschen und überfordert insbesondere Seniorinnen und Senioren,“ so Anette Moesta, MdL. Deshalb hatte die Abgeordnete zu einer Informationsveranstaltung zur Reform eingeladen.

Rede und Antwort standen im Chat die beiden Finanzexperten der CDU-Landtagsfraktion Christof Reichert und Karina Wächter. Christof Reichert ist der haushaltspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Karina Wächter ist Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss und gleichzeitig Steuerberaterin. Ziel war es die Bürger aufzuklären.

Die CDU-Fraktion hatte jüngst selbst einen Antrag in den Landtag eingebracht, der einen deutlich einfacheren und unbürokratischeren Weg zur Neubemessung der Grundsteuer ermöglicht hätte. Für die Berechnung sollte allein die Grundstücksfläche und der jeweilige Bodenrichtwert entscheidend sein. Dieser Vorschlag wurde von der Ampelregierung abgelehnt, obwohl z. B. ein solches einfaches Modell In Baden-Württemberg Anwendung findet.

In dem Chat mit 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurden erläutert, warum diese Änderung aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes erforderlich ist. Klar ist auch, dass es zu einer Umverteilung kommen wird, das heißt es wird Gewinner und Verlierer geben, während das Grundsteueraufkommen unverändert bleibt.

Verschiedene Daten sind dafür notwendig, wie die Gebäudeart, Baujahr, Wohnfläche. Besondere Aufmerksamkeit, so der Appell der Referenten, sollten die Eigentümer auf die Ermittlung der Wohnfläche richten. Verschiedene Flächen, wie reine Kellerflächen werden ggfls. nicht mitgezählt, auch Dachgeschosse werden nur teilweise eingerechnet. Hat man einen Fehler gemacht und stellt ihn nach Einreichung beim zuständigen Finanzamt fest, so sollte beim ersten Grundlagenbescheid des Finanzamtes innerhalb der Monatsfrist Einspruch eingelegt werden, um den Fehler zu korrigieren. Viele Fragen der Teilnehmer drehten sich um die Berechnung der Wohnfläche oder die Frage, wann eine Sanierung das Baujahr verändert. Gefragt wurde auch, wer bei Erbengemeinschaften oder Wohneigentümergemeinschaften verpflichtet ist die Erklärung einzureichen.

Eine große Sorge von älteren Teilnehmern war die verpflichtende Nutzung des Elsterprogramms bei der Steuererklärung. Diese Sorge konnte genommen werden, da es die Möglichkeit einer Ausnahme gibt, wenn es technisch oder persönlich nicht möglich ist. Dieser Antrag kann formlos gestellt werden.

Das Fazit von Anette Moesta war: „Ich frage mich schon, warum die Ampelregierung auf das komplizierte Scholzmodell zurückgreift und es den Eigentümern damit schwer macht. Hier hätte es einfachere Wege gegeben. Nichtsdestotrotz gilt es jetzt mit aller Kraft aufzuklären und den Eigentümern zur Seite zu stehen. Ich erwarte, dass die Finanzverwaltungen hier die Menschen unterstützen und ihnen helfen. Wie das allerdings bei 2,4 Mio. Grundstücken in Rheinland-Pfalz und rd. 180 Mitarbeitern gehen soll, das weiß ich nicht. (ca. 13.000 Grundstücke pro Sachbearbeiter) evtl. umformulieren.

Hier können Sie den Vortrag von Christof Reichert und Karina Wächter abrufen.