Anette Moesta (CDU) zeigt sich erleichtert zum Beschluss des Bundestages: Mutterschutz nach Fehlgeburt, ein wichtiger Meilenstein
„Der Beschluss des Bundestages, den Mutterschutz für Frauen
auszuweiten, die ab der 13. Woche eine Fehlgeburt erleiden, ist richtig und wichtig”,
freut sich die Landtagsabgeordnete Anette Moesta (CDU).
Damit wird eine langjährige Schutzlücke geschlossen, die betroffene Frauen bisher
auf eine Krankschreibung angewiesen hat.
„Diese Entscheidung ist ein wichtiger frauenpolitischer Meilenstein“, erklärt Anette
Moesta. „Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, brauchen Zeit und Schutz, um den
Verlust zu verarbeiten – körperlich wie seelisch. Die neue Regelung sorgt für genau
diese Unterstützung.“
Die gesetzliche Neuregelung sieht einen gestaffelten Mutterschutz vor:
Ab der 13. Schwangerschaftswoche: 2 Wochen Mutterschutz
Ab der 17. Schwangerschaftswoche: 6 Wochen Mutterschutz
Ab der 20. Schwangerschaftswoche: 8 Wochen Mutterschutz
Diese Gesetzesänderung zeigt aber auch, dass Initiativen von Privatpersonen
greifen, denn die Gesetzesänderung geht auf eine Petition der Autorin Natascha
Sagorski zurück, die nach einer eigenen Fehlgeburt auf die fehlende rechtliche
Unterstützung aufmerksam machte. Ihre Petition fand breite Unterstützung und führte
zu dem fraktionsübergreifenden Beschluss.
Schätzungen zufolge werden jährlich etwa 6.000 Frauen in Deutschland von dieser
Neuregelung profitieren. Das Gesetz wird zum 1. Juni 2025 in Kraft treten.
„Ich begrüße diesen wichtigen Schritt ausdrücklich“, so Moesta abschließend. „Auch
in unserer Heimat werden Frauen von der Neuregelung profitieren. Sie ist eine
notwendige Unterstützung in einer schwierigen Lebenssituation!“