Anette Moesta MdL kritisiert ungerechte Grundsteuer B: „Landesregierung lässt Eigentümer und Mieter im Stich“
Die CDU-Landtagsabgeordnete Anette Moesta MdL äußert scharfe Kritik
an der neuen Grundsteuerregelung in Rheinland-Pfalz, die zu einem deutlichen
Ungleichgewicht zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilien führt.
Modellberechnungen zeigen, dass private Hausbesitzer und Mieter durch die Reform
erheblich belastet werden, während Gewerbeimmobilienbesitzer entlastet werden.
„Es kann nicht sein, dass Wohnimmobilien bis zu 20 Prozent mehr belastet werde.
Dies ist angesichts der bestehenden Wohnungsknappheit und der ohnehin hohen
Belastungen für Eigentümer und Mieter völlig inakzeptabel,“ betont die
Christdemokratin.
Anette Moesta MdL: “Das Problem liegt, trotz eines Bundesmodells, an den
unterschiedlichen Vorgaben der Länder bei der neuen Grundsteuer B.” Während in
anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen differenzierte Hebesätze für die
Grundsteuer B eingeführt wurden oder im Saarland unterschiedliche
Wertermittlungsverfahren durch den Gesetzgeber vorgegeben wurden, bleibt
Rheinland-Pfalz untätig. „Die Landesregierung verpasst die Chance, den Kommunen
die Freiheit der Möglichkeit zu geben, mit verschiedenen Hebesätzen auf die neuen
Belastungen zu reagieren und die Grundsteuer fairer zu gestalten,“ so Anette Moesta
weiter.
Die CDU-Politikerin fordert deshalb die Einführung differenzierter Hebesätze oder
eines anderen Bewertungssystems auch in Rheinland-Pfalz, um die Belastungen
gerechter zu verteilen und den Anstieg der Wohnkosten zu bremsen. „Andere
Bundesländer machen es vor: Die Kommunen dort können ihre Hebesätze für Wohn-
und Gewerbeimmobilien getrennt festlegen, um so gezielt übermäßige Belastungen
für Wohnimmobilien zu verhindern,“ erklärt Anette Moesta. „Das stärkt nicht nur die
kommunale Selbstverwaltung, sondern sorgt auch dafür, dass Wohnen bezahlbar
bleibt.“
„Die Landesregierung schiebt die Verantwortung auf die Kommunen ab und lässt
Eigentümer und Mieter im Stich,“ unterstreicht Anette Moesta. „Statt Lösungen zu
schaffen, wird der Schwarze Peter weitergereicht, und die Zeit drängt: Bis zum 31.
Dezember 2024 muss ein entsprechendes Gesetz in Kraft treten, damit die
Kommunen es rechtzeitig umsetzen können.“
Abschließend fordert die CDU-Politikerin die Landesregierung auf, ihrer
Verantwortung nachzukommen und den Kommunen die nötigen Mittel und
Kompetenzen zur Verfügung zu stellen, um eine faire Umsetzung der
Grundsteuerreform zu gewährleisten.