18. Dezember 2023

Landtag lehnt Antrag zur Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst ab: Anette Moesta (CDU) kritisiert Entscheidung der Ampel-Koalition

ANDERNACH/MAINZ. Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat den Antrag zur Aufhebung der
Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst abgelehnt. Die CDU-Landtagsabgeordnete
Anette Moesta äußert deutliche Kritik an der Entscheidung der Ampel-Koalition.
Der Antrag mit dem Titel „Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst aufheben“ hatte
das Ziel, eine gesetzliche Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht für Einnahmen der
Ärzte und Ärztinnen aus dem kassenärztlichen Notdienst auf Bundesebene zu schaffen.
Ähnlich den bestehenden Ausnahmen für Notärzte und Einnahmen aus ärztlichen
Tätigkeiten in Impfzentren sollte dies eine Sicherung der medizinischen Versorgung
außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten gewährleisten. Seitens der CDU-Fraktion
wurde deshalb beantragt, dass die Landesregierung sich für diese Ausnahmeregelung auf
Bundesebene einsetzt.
Anette Moesta kommentiert die Ablehnung des Antrags durch die Ampel-Koalition: „Die
flächendeckende und gute medizinische Versorgung außerhalb der üblichen Sprechstunden
ist für die Gesundheit der Bürger von enormer Bedeutung. Die Einführung einer Ausnahme
von der Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst wäre ein wichtiger Schritt
gewesen, um die Versorgung sicherzustellen, beispielsweise auch in Andernach, wo die
Bereitschaftspraxis nun schließen wird. Jetzt bleibt nur noch die Hoffnung, dass die anderen
Bundesländer dies anders sehen.“
Bereits im Mai 2023 hatten sich die Bundesländer im Bundesrat mehrheitlich dafür
ausgesprochen und dies von der Bundesregierung gefordert. Rheinland-Pfalz hatte auch
damals mit nein gestimmt.
Der Landtag hatte nun darüber zu entscheiden, dass sogenannte „Poolärzte“, also Ärzte, die
auf freiwilliger Basis Dienste im Ärztlichen Bereitschaftsdienst leisten, analog zu den
Notärzten im Rettungsdienst von der zusätzlichen Sozialversicherungspflicht befreit werden
sollen. Diese Befreiung sollte für Einnahmen gelten, die im Rahmen des kassenärztlichen
Notdienstes erzielt werden, sowohl aus bestehenden als auch aus neu aufzunehmenden
Tätigkeiten.
Die CDU-Abgeordnete bedauert die Entscheidung des Landtags und betont, dass angesichts
der geplanten Schließung von Bereitschaftsdienstzentralen und der Reduzierung der
Öffnungszeiten eine besondere Dringlichkeit bestehe: „Es ist bedauerlich, dass die Ampel-
Koalition diese Dringlichkeit nicht erkannt hat. Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung
sollte hier Vorrang haben. In anderen Bundesländern, wie z. B. Schleswig-Holstein laufen
gerade solche Initiativen, um die ärztliche Versorgung gerade in ländlichen Räumen zu
sichern.“