27. Februar 2023

Land gibt bisher nur einen Bruchteil der eigenen Grundsteuererklärungen ab

Am 31. Januar 2023 ist die Frist für rheinland-pfälzische
Eigentümer, ihre Grundsteuererklärung abzugeben, abgelaufen. Die Vielzahl der
geforderten Unterlagen war für viele Eigentümer ein Problem, sodass sich diese
entnervt einen Steuerberater suchten, sofern noch einer zu finden war. Dass eine
Abgabe zudem lediglich im Härtefall in Papierform zulässig ist, bereitete
insbesondere für Senioren Probleme. „Zwar ist für viele Senioren Digitalisierung kein
Fremdwort mehr, aber dennoch hat die Landesregierung mit dieser Regelung große
Hürden geschaffen, die sich mir in vielen Gesprächen gezeigt haben“, so die CDU-
Landtagsabgeordnete Anette Moesta, die zudem seniorenpolitische Sprecherin der
CDU-Landtagsfraktion ist. Die Landesregierung hat mit Online-Zwang, Komplexität
und Zeitknappheit  enormen Druck auf die Bürgerinnen und Bürger ausgeübt.
Zu allem Überfluss stellt sich jetzt auch noch heraus, dass die Mainzer
Landesregierung selbst nur 40 % ihrer eigenen Grundsteuererklärungen fristgerecht
eingereicht hat, aber gleichzeitig für die Bürgerinnen und Bürger vehement an der
Frist des 31. Januar 2023 festhielt. „Dies ist für mich völlig unverständlich. Es kann
nicht sein, dass die Landesregierung so respektlos mit den Bürgerinnen und Bürgern
umgeht. Letztlich hält sich die Ampelregierung nicht an die Regeln, die sie selbst
aufgestellt hat“, so Anette Moesta MdL. „Für mich ist dies ein großer
Vertrauensverlust und ich erwarte, dass die Finanzministerin Doris Ahnen hier
Konsequenzen zieht und Eigentümer, deren Erklärungen noch ausstehen, ebenso
wie das Land eine Nachfrist ohne eine Sanktionierung erhalten.“