Landesregierung muss handeln – Brauchtumsveranstaltungen dürfen nicht an zu hohen Sicherheitsanforderungen scheitern
Die örtlichen CDU-Landtagsabgeordneten Anette Moesta, Peter Moskopp und
Torsten Welling sorgt sich um die Veranstaltungskultur in Rheinland-Pfalz. Es
sei zu befürchten, dass die vielen abgesagten Fastnachts- bzw.
Karnevalsumzüge nur die Spitze des Eisbergs seien. Sicherheit sei wichtig
aber die Landesregierung dürfe Kommunen und Veranstalter nicht länger mit
den Folgen des geänderten Polizei- und Ordnungsbehörden-gesetzes alleine
lassen. Es gehe hier auch um den Schutz des Ehrenamts:
„Nach dem Karneval kommen Wein- und Winzerfeste, kommen Schützenfeste und
Kirmes, kommen ganz unterschiedliche regionale Traditionsveranstaltungen unter
freiem Himmel und immer wieder stellt sich die Herausforderung für die örtlichen
Verwaltungen, eventuelle Gefährdungen sachgerecht zu beurteilen. Für Kommunen
und Veranstalter entstehen zusätzliche Kosten, die gerade kleine Vereine
überfordern. Denn der finanzielle Aufwand für die Erstellung eines
Sicherheitskonzepts, den Einsatz professioneller Security und Technik, für
Absperrmaßnahmen und vieles mehr kann sich schnell auf mehrstellige Summen
addieren.“
Moesta, Moskopp und Welling betonen gemeinsam, dass die vielen Brauchtums- und
Traditionsveranstaltung Ausdruck von großem ehrenamtlichem Engagement und
Lebensfreude seien: „Wir müssen alles tun, um diese prägenden Bestandteile der
heimischen Lebensart und Kultur zu bewahren und zu gewährleisten, dass ihre
Durchführung nicht durch zu hohe behördliche Auflagen erschwert oder verhindert
wird.“
Innenminister Ebling, so die drei CDU-Landtagsabgeordneten aus Mayen-Koblenz,
mache es sich zu leicht, wenn er die gesamte Verantwortung auf die kommunale
Ebene abschiebe. Wenn ein Gesetz anderen Kosten aufbürde, müsse über
Kompensationen gesprochen werden. Im Einzelnen habe die CDU-Landtagsfraktion
folgende Forderungen:
– Schaffung eines Hilfsfonds, der betroffenen Vereine aber auch Kommunen als
Veranstalter die Finanzierung der durch gestiegene Sicherheitsanforderungen
entstehenden zusätzlichen Kosten ermöglicht.
– Schaffung eines Schutzschirms für ehrenamtliche Veranstalter in Form einer
Versicherung analog zu den Möglichkeiten der Kommunen beim GVV.
– Konkrete Schulungen zur Bewertung von möglichen Gefahren bei der
Ausrichtung von Veranstaltungen unter freiem Himmel, um den Verantwortlichen
vor Ort mehr Sicherheit bei der Entscheidungsfindung zu geben und
Überarbeitung der Anwendungshinweise für öffentliche Veranstaltungen unter
freiem Himmel.
– Schaffung einer praktikablen Lösung für die Betriebserlaubnis von Fahrzeugen,
die bei Festumzügen eingesetzt werden und nur mit niedriger
Schrittgeschwindigkeit fahren.
– Verlängerung der Ausnahmereglung für sog. Felder- bzw. Weinbergsfahrten.