6. Oktober 2022

Halte Fristverlängerung bei Grundsteuererklärung für unausweichlich!

Die Landtagsabgeordnete und seniorenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion
Anette Moesta hält eine Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung für
unausweichlich. Nach jetzigem Stand müssen alle Grundbesitzer – also in der Regel auch alle,
denen eine Haus oder eine Eigentumswohnung gehört – bis zum 31. Oktober 2022 ihre
Grundsteuererklärung abgeben. Grundsätzlich erwartet die SPD-geführte Landesregierung,
dass man die Erklärung in digitaler Form über das Programm ELSTER abgeben muss.
Aufgrund von großem Widerstand aus der Bevölkerung und auf Druck der CDU, hat die
Landesregierung mittlerweile aber eingelenkt und lässt die auf Papierform beschränkten
Härtefälle großzügig zu.
Erwartungsgemäß ist die Rücklaufquote bisher jedoch sehr gering, was nach Ansicht von
Anette Moesta auf das umständliche Verfahren zurückzuführen ist. In einer Kleinen Anfrage
an die Landesregierung hat die CDU-Politikerin Anette Moesta MdL nun um eine
verbindliche Klarstellung gebeten, ob die Bürgerinnen und Bürger daher mit einer
Fristverlängerung rechnen können. „In den letzten Wochen erreichen mich unzählige Anrufe
von wütenden Menschen, die mit dem Bürokratiemonster, das die Landesregierung
geschaffen hat, nicht mehr klarkommen“, schildert Anette Moesta die Situation. „Darunter
sind bei weitem nicht nur ältere Menschen. Aber die Senioren trifft es oft am härtesten. Ich
fordere daher die Landesregierung auf, jetzt schnell Klarheit zu schaffen: Eine
Fristverlängerung über das Jahr 2022 hinaus halte ich für ein wichtiges Signal, um die
Menschen nicht noch zusätzlich unter Druck zu setzen. Dies kann und darf nicht nur für
Steuerberater gelten.“