14. Juni 2022

CDU-Landtagsfraktion fordert Gleichstellung von Hilfsorganisationen „Unsere Helfer sollten keine Bittsteller sein müssen“

Oftmals setzen die Helferinnen und Helfer der sogenannten weißen Schiene,
also der Arbeitsgemeinschaft Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz, bestehend aus
dem ASB, DLRG, DRK, Johanniter Unfallhilfe und dem Malteser Hilfsdienst, nicht nur ihre
eigenen Hilfskräfte ein, sondern auch ihre Betriebsmaterialien. Deshalb hat die CDU im
Landtag nun einen entsprechenden Antrag gestellt, um die Helfer zukünftig gleichzustellen.
Zwar ist insbesondere nach der schrecklichen Flutkatastrophe in Teilen von Rheinland-Pfalz,
das Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) auf seine Effektivität hin zu überprüfen
und gegebenenfalls zu reformieren, dies verhindert jedoch nicht, bereits jetzt die aktuell
gültigen Regelungen durch ein ergänzendes Gesetzgebungsverfahren zu erweitern. Durch
die Schaffung von außergewöhnlichen Einsatzlagen würden die Rechte der Ehrenamtlichen
und der Hilfsorganisationen für die Situationen erweitert, in denen gerade auch auf den
Einsatz ehrenamtlicher Kräfte des Bevölkerungsschutzes zurückgegriffen werden muss.
Für die CDU-Landtagsabgeordneten in Mayen-Koblenz, Anette Moesta, Peter Moskopp und
Torsten Welling ist deshalb ganz klar: „Ziel der Politik unseres Landes muss es sein, endgültig
eine Abkehr des Bittsteller-Prinzips für unsere Hilfsorganisationen zu vollziehen. Andere
Bundesländer haben diese Änderung bereits durchgeführt. Eine finanzielle Entschädigung
der für sie dabei entstanden Betriebskosten kommt mit der aktuell gültigen Rechtslage des
LBKG immer wieder zu kurz. Deshalb sollen den Hilfsorganisationen, die bei der Bewältigung
solcher außergewöhnlichen Einsatzlagen mitwirken, ihre Aufwendungen, wie zum Beispiel
der Verbrauch von Kraftstoffen von Einsatzfahrzeugen oder das verwendete
Verbandsmaterial, vollständig sowie zeitnah erstattet bekommen“, so die Christdemokraten.