18. Februar 2022

Belastung für Grundstückseigentümer „Dreyer übernimmt Scholz- Grundsteuergesetz völlig unreflektiert“

Große Aufruhr herrscht derzeit bei vielen Grundstückseigentümern
in Rheinland-Pfalz. Anlass ist das neue Grundsteuergesetz, bei dem deutschlandweit millionenfach
Grundstücke neue bewertet werden müssen. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz will das
sogenannte „Scholz-Modell“ anwenden, ohne von der möglichen Öffnungsklausel für die Länder
Gebrauch zu machen.
Pressemeldungen der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung erklären bereits jetzt, welche
Unterlagen vorzulegen sind. Es wird sogar eine Ausfüllhilfe zur Verfügung gestellt. Nach Auffassung
der CDU-Landtagsabgeordneten Anette Moesta reicht dies bei weitem nicht aus und schreckt zudem
viele Grundstückseigentümer ab.
„Ich finde dieses Vorgehen völlig respektlos. Die CDU-Fraktion im Landtag hat einen eigenen Entwurf
für ein Grundsteuergesetz in Rheinland-Pfalz vorgelegt, danach sind die wesentlichen Daten die
Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert. Dies erspart den Bürgern unnötigen bürokratischen
Aufwand und ist auch für die Steuerverwaltung praktikabel“, so Anette Moesta MdL.
Stattdessen sollen in Rheinland-Pfalz 2,4 Millionen Grundstückseigentümer – von denen ca. zwei
Drittel im Seniorenalter sind – u.a. aufwendige Wohnflächenermittlungen durchführen. Viele Häuser
in Rheinland-Pfalz sind älter und Bauakten liegen nicht vor. Hier muss dann eine, häufig
kostenpflichtige, vom Architekten durchgeführte Flächenermittlung erbracht werden. Darüber hinaus
soll die Übermittlung digital über ELSTER erfolgen. „Viele Senioren melden mir bereits jetzt
Probleme und machen sich große Sorgen, dass sie dies nicht leisten können. Ich ermutige daher alle
Bürgerinnen und Bürger, die Ausnahmemöglichkeit zu beantragen und sich nicht von der
Grundsatzregel ‚Nur digital‘ erschrecken zu lassen.“
„Mich ärgert auch, dass derzeit noch die Auswertung des Anhörverfahrens der Experten zum
Gesetzesentwurf der CDU-Fraktion läuft, während in den Steuerverwaltungen bereits Fakten
geschaffen werden. Der Vorschlag der CDU orientiert sich an dem Modell von Baden-Württemberg
mit dem Ziel: einfach und plausibel für den Bürger, praktisch umsetzbar für die Verwaltung.“
Denn auch auf die Steuerverwaltung kommen große Aufgaben zu: 2,4 Mio. Grundstücke sollen von
175 Mitarbeitern der Finanzverwaltung bearbeitet werden, darunter sind natürlich auch EDV-
Experten, letztlich ist jeder Mitarbeiter dann aber für rd. 15.000 Fälle zuständig. „Dies ist völlig irreal“, so Anette Moesta abschließend.